Schul- und Gebührenordnung für Mäusemusik

gültig ab 1. Oktober 2015

  1. Das Schuljahr beginnt im Oktober und endet im Juli des darauffolgenden Jahres. Es gilt die Ferien- und Feiertagsordnung der Volksschule Diedorf.
  2. Der Unterricht wird durch Qualifizierte Lehrkräfte erteilt und orientiert sich an den jeweils aktuellen fachlichen und pädagogischen Entwicklungen. Die übliche Dauer einer wöchentlich stattfindenden Unterrichtseinheit beträgt 45 Minuten.
  3. Durch Verhinderung der Lehrkraft (z. B. Fortbildung, Krankheit) ausgefallene Unterricht-stunden werden bis zu 2 Unterrichtsstunden im Schuljahr nicht nachgeholt oder zurückerstattet.
    Darüber hinaus entfallener Unterricht wird nachgeholt.
  4. Termine für Nachholstunden werden von der Lehrkraft festgesetzt. Bei Nichtwahrnehmen der Nachholstunden besteht keine weitere Verpflichtung zum Nachholen des ausgefallenen Unterrichts.
  5. Vom Schüler nicht wahrgenommene Unterrichtsstunden sind gebührenpflichtig und können nicht nachgeholt werden.
  6. Die Kinder sind rechtzeitig zum Unterrichtsort zu bringen und von dort wieder abzuholen. Außerhalb der Unterrichtsräume und der Unterrichtszeiten kann keine Haftung übernommen werden.
  7. Der Austritt eines Schülers aus dem Unterricht ist jeweils zum Monatsende möglich, bei Einzug eines weiteren Monatsbeitrags als Ausgleichsbetrag. Ein Abmelden zum Schuljahresende ist nicht erforderlich.
  8. Die Unterrichtsgebühren betragen derzeit monatlich 29,- € pro Schüler und werden mittels Lastschriftverfahren monatlich eingezogen.
  9. Sonstige Vereinbarungen sowie Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung und sind nur in Ausnahme- und Härtefällen möglich.

 

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